Details
Deutsches Zollmuseum in der Speicherstadt
Schmuggeln für Groß und Klein im Deutschen Zollmuseum
Hand aufs Herz, liebe Leser: wer hat nicht schon mal auf einer Butterfahrt oder bei der Rückkehr aus dem Urlaub die eine oder andere Stange Zigaretten, eine Flasche Alkohol oder andere zollpflichtige Dinge mehr als erlaubt dabeigehabt?
Teils aus Unwissenheit, teils, weil der Sparfuchs in einem die Oberhand gewonnen hat und man dachte „Ach, die erwischen mich schon nicht“. Das kann gut gehen, muss es aber nicht und kann nicht nur ein stark klopfendes Herz und schwitzige Finger mit sich bringen, sondern auch jede Menge Ärger.
Selbstverständlich reden wir hier nur von einer erhöhten Einfuhr von legalen Waren – alles, was den Bereich des Schmuggels von Drogen, Waffen, geschützter Tiere oder anderen illegalen Dingen umfasst, steht eh auf einem ganz anderen Blatt und kann Ihnen nicht nur eine Anzeige, sondern auch einen jahrelangen Aufenthalt im Gefängnis des jeweiligen Landes einbringen. Und einige Länder dieser Welt stehen nicht gerade dafür, mit positiven Bewertungen ihrer Insassen gesegnet zu sein und eine Weiterempfehlung zu bekommen. In manchen Ländern droht Ihnen sogar noch Schlimmeres.
Wenn ihr Interesse am Deutschen Zoll und seiner Arbeit erwacht ist und Sie einmal sehen möchten, welche unglaublichen Verstecke sich die Schmuggler haben einfallen lassen, sollten Sie unbedingt das deutsche Zollmuseum besuchen.
Sollten Sie Drogenschmuggler in Ausbildung sein und jetzt sagen: „Super, da hole ich mir Ideen und Anregungen“, gebe ich zu bedenken, dass die Verstecke zwar gut waren, aber nicht gut genug, da alle aufgedeckt wurden. Und wenn Sie überlegen, im nächsten Urlaub unversteuerte Zigaretten mitzubringen, möchte ich Ihnen noch Folgendes mit auf den Weg geben: „Kauf Rauchwaren nur in Maßen und mit Steuerbanderole – sonst kostet es dich vielleicht erst richtig Kohle“.
Zollmuseum Hamburg: Der Hamburger Freihafen und die Speicherstadt
124 Jahre Hamburger Freihafen fanden am 1. Januar 2013 ihr Ende. Damit zählt Hamburg seit diesem Tag auch komplett als deutsches Zoll-Innenland. 7 Grenzstationen und fast 18 Kilometer Sperrzäune, die den Freihafen umgaben, wurden damit überflüssig.
Die Gründung des Freihafens 1888 war für die Hansestadt von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Hamburg war zwar jahrhundertelang auf Unabhängigkeit bedacht, trat aber 1871 dem unter Bismarck gegründeten Deutschen Reich bei. Hierbei blieb es aber trotzdem zollrechtlich Ausland. Die Hamburger Reeder und Kaufleute verdienten mit dem freien Welthandel zwar viel Geld, fürchteten aber, dass sich das Binnenland abschotten würde. So ließ sich die Sonderstellung besonders durch den Druck aus Berlin nicht sehr lange halten. Ein Kompromiss musste her und so trat Hamburg 1888 dem Zollgebiet des Deutschen Reiches bei, behielt aber den Freihafen, der weiterhin als Zollausland galt.
Für den zollrechtlichen Beitritt handelte Hamburg einen Zuschuss von 40 Millionen Reichsmark aus, der umgehend in den Bau der Speicherstadt gesteckt wurde. Dass dafür mehr als 20.000 Menschen auf der Straße landeten, weil ihre Wohnhäuser abgerissen wurden, kümmerte die Stadtväter wenig. Für die Waren musste Lagerplatz geschaffen werden. Heute stehen die Reste der Speicherstadt im Zeichen eines neuen Stadtteilausbaus. Das Projekt HafenCity mit z.B. der Elbphilharmonie zählt als Hamburgs neues Vorzeigeprojekt.
Der Zoll hat eine lange Geschichte
Schon im alten Rom waren die Zöllner Teil des Stadtbildes und der Kultur. Die Zöllner verwalteten die Zahlung der von den Römern auferlegten Steuern. Die Zöllner, ganz Beamte, beauftragten wiederum Andere mit dem Eintreiben des Geldes. Dieses hatte zur Folge, dass Jeder versuchte, sich die Taschen voll zu machen.
Nehmen wir an, die Römer forderten von einem Bauern 10 Goldstücke pro Jahr, diese Forderung gaben Sie an die Zöllner weiter. „Nun, dann machen wir doch 15 Goldstücke daraus“, dachten sich die Zöllner, „dann haben wir auch etwas davon“, und beauftragten ihre Eintreiber damit. Diese wollten aber auch nicht mit leeren Händen dastehen und erhöhten die Forderung auf 18 Goldstücke. Die Rechnung zahlten damals wie heute die kleinen Leute, sprich die Bauern. Dieses System hat auch heute noch Bestand, nur ziehen uns heute nicht mehr die Römer das Geld aus der Tasche, sondern die Politiker, Manager und Banken. Selbe Wirkung - nur hat das Kind einen anderen Namen.
Der Name Zoll entstand aus einer Ableitung des Griechischen Wortes „Telos“ (Ziel, Grenze, Zahlung ) und des spätlatainischen Wortes „Teloneum“ (Abgabe). Bereits im dritten Jahrtausend v. Chr. in den antiken Hochkulturen des alten Ägyptens und des Orients dienten diese Steuereinnahmen als sogenannte Finanzzölle zur Deckung des Finanzbedarfs eines Staates.
Zölle wurden bis ins Mittelalter an der sogenannten „Zollerhebungsstelle“ erhoben. Für die Benutzung von Brücken, Wegen, Hafenanlagen bzw. Markteinrichtungen oder als Schutzgebühr (Geleitzoll) wurde ein „Passierzoll“ verlangt. Im Mittelalter gab es als Gegenleistung für die Erhebung der Zölle, bzw. der „Maut“, auch etwas zurück. So wurde die Erhaltung von Brücken und Straßen gewährleistet und sicheres Geleit garantiert. Das Hoheitsrecht hierfür lag zu dieser Zeit ganz und gar beim König. Dieser bestimmte, wie hoch der Zoll war und wann und wo dieser verlangt wurde.
Im 12./13. Jahrhundert gingen die Einkünfte mehr und mehr an die Städte, Kaufleute und Territorialheeren über. Und so gab es bald alle möglichen Arten von Zöllen, weil Jeder von seinem Zollrecht Gebrauch machte, sich seine eigenen Zölle erdachte und sich bereicherte. Am Ende des 30-jährigen Krieges z.B. waren aus einem ehemals einheitlichen Zollgebiet um die 12.000 Einzelgebiete geworden.
Schutzzölle für einheimische Waren kamen ab dem 17. / 18. Jahrhundert dazu. Aufgrund höherer Einfuhrzölle wurden billige auswärtige Waren teurer als gleichartige heimische Waren, die somit wettbewerbsfähig blieben. Und so wandelte sich das Zollgesetz sehr oft und auch sehr schnell.
Einfuhrzölle, Durchfuhr- und Ausfuhrzölle zwischen den deutschen Staaten wurden Schritt für Schritt ab dem 1. Januar 1834 reguliert und durch gemeinsame Außenzölle abgebaut. 1879 setzte unter Bismarck wieder eine verstärkte Schutzzoll Politik insbesondere gegen Englische Waren ein, die die Zölle bis in die heutige Zeit zum Instrument einer planmäßigen Handelspolitik machte. Zunehmende Industrialisierung neuer Technologien und ein sich international ausweitender Handel führten zu einer Überarbeitung des „Vereinszollgesetzes“ und zum Inkrafttreten des Zollgesetzes von 1939. Das darauffolgende Zollgesetz von 1961 hatte bis zur Einführung des Zollkodex am 1. Januar 1994 Bestand.
Die Zollunion legte den Grundstein für die Europäische Gemeinschaft
In Europa setzte sich schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg der Gedanke eines einheitlichen Europas durch. 1958 gründeten Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Angestrebt wurde die Schaffung eines Wirtschaftsraums ohne Grenzen für alle Waren. Die Gründung einer Zollunion 1968 kennzeichnete dabei einen der ersten Schritte.
Alle Mitgliedsstaaten erklärten sich bereit, ihre Internationalen Zölle abzuschaffen und in einen einzigen Zolltarif für die gesamte EG gegenüber Drittländern zusammenzufassen. Um zu gewährleisten, dass alle in die Gemeinschaft eingeführten Waren überall derselben zollamtlichen Behandlung zugeführt werden, bedurfte es einer Neuordnung des bisherigen Zollrechts. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung war 1988 die Einführung einer einheitlichen Zollanmeldung, des sogenannten „Einheitspapiers“ Es trat an die Stelle der 150 (!) verschiedenen, bis dahin von den Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten verwendeten Papiere.
Durch die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten sich zwei Zollverwaltungen. Mit der Wiedervereinigung am 3.Oktober 1990 wurde die geteilte Zollverwaltung aufgelöst. Das Zollgebiet der Gemeinschaft, dem bis zu diesem Zeitpunkt lediglich das Gebiet des westlichen Deutschlands angehörte, wurde um das Gebiet der ehemaligen DDR erweitert.
Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 wurde ein einheitliches Wirtschaftsgebiet geschaffen. Der Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EG unterliegt seitdem grundsätzlich keinen Zollkontrollen mehr.
Die Erfüllung von „Zollförmlichkeiten“ an den innergemeinschaftlichen Grenzen ist seit diesem Zeitpunkt entfallen. Entlang der gesamten Außengrenze zu den sogenannten „Drittländern“ und an Flug- und Seehäfen nimmt der Zoll weiterhin seine klassischen Aufgaben wahr.
Am 16. April 2003 haben die 15 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der 10 beitretenden Staaten in Athen die Beitrittsverträge unterschrieben und damit die größte Erweiterung in der Geschichte der EU besiegelt.
Der Zollkreuzer OLDENBURG
Natürlich ist der Zoll auch auf dem Wasser tätig und nimmt dort seine Aufgaben zum Schutz und zur Kontrolle der Grenzen wahr. Eines dieser Schiffe, der ehemalige Zollkreuzer Oldenburg, liegt im Zollkanal vor dem Museum und ist eines der Highlights.
Seit 1977 war die Oldenburg für den Zoll im Einsatz und hatte bis zum Jahr 1995 dabei eine Strecke zurückgelegt, die dem Siebenfachen zwischen Mond und Erde entspricht. Zwei 900 PS Motoren halfen ihr dabei, zügig durchs Wasser zu gleiten und ihre achtköpfige Besatzung zu unterstützen.
Die Oldenburg war vielseitig in Gebrauch. Von 1988-1995 war sie unter anderem im Streifendienst für das Hauptzollamt Emden. Hier lag ihr Hauptaugenmerk auf den Bereichen Grenzschutz, Rettung Schiffbrüchiger und die Kontrolle des Warenverkehrs im Einzugsbereich der Nordsee. Bevor die Oldenburg 2005 in den Ruhestand ging und seit dieser Zeit als Museumsschiff in Hamburg vor Anker liegt, wurde sie in den letzten Dienstjahren rund um Bremerhaven eingesetzt.
Führungen vom Fachmann / Fachfrau
Von Dienstag bis Freitag besteht die Möglichkeit einer Führung durch Zöllnerinnen und Zöllner des Museums. Bis auf den Eintritt entstehen hier keine weiteren Kosten. Ab einer Gruppenstärke von 10 Personen haben Sie also die Möglichkeit, sich fachkundigen Beistand zu holen. Zudem gibt es auch Kinderführungen (bis 10 Jahren). Auch hierfür entstehen keine weiteren Kosten. Für eine bessere Planung bittet das Deutsche Zollmuseum jedoch um vorherige Anmeldung.
Vielleicht schlummert ja auch auf Ihrem Dachboden oder in Ihrem Keller ein Fundstück, das für das Deutsche Zollmuseum spannend sein könnte. Dabei bleibt das Fundstück in der Regel beim Besitzer oder wird vom Museum für eine Sonderausstellung ausgeliehen. Es geht hier lediglich um die Registrierung eines Fundstückes. Wenn also etwas Spannendes dabei sein sollte zögern Sie nicht, das Deutsche Zollmuseum zu kontaktieren.